Aufbewahrung von Waffen und Munition (DE)
gemäß Waffengesetz (WaffG, Ausfertigungsdatum 30.06.2017
Bitte beachten Sie:
Am 30.06.2017 ist eine Änderung des Deutschen Waffengesetzes in Kraft getreten. Damit haben sich die Vorschriften zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition geändert. Nach der Änderung des Waffengesetzes dürfen nur noch Waffenschränke, die mindestens Grad 0 nach DIN EN 1143-1 entsprechen, verwendet werden.
Aktuelle Regelungen für erlaubnisfreie Waffen

Geeignet für:
- Erlaubnisfreie Waffen oder Munition